Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Angebote / Preise

1. Angebotene Preise in EURO zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer sowie alle anderen Abmachungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer erlangen erst  Verbindlichkeit durch die Auftragsbestätigung der Verteilfirma.
2. Der Auftraggeber hat das Recht, bis zu 14 Tagen vor dem vereinbarten Verteiltermin zurückzutreten, bei kurzfristigen Aufträgen bis 7 Tage vorher. Macht der Auftraggeber von diesem Recht Gebrauch, so hat er an den Auftragnehmer 30% des Bruttoauftragswertes ohne jeden weiteren Nachweis als Ausfallentschädigung zu zahlen. Die Geltendmachung und der Nachweis weiteren Schadens durch den Auftragnehmer werden hiervon nicht berührt.
3. Preise für Verteilungen von Warenproben, Prospekten, Zeitungen, Katalogen oder ähnlichen Sendungen werden jeweils per 1.000 Stück angegeben und berechnet.  Grundlage bilden Format und Gewicht der Werbesendungen sowie Aufgabenstellung, Verteilart und Bebauungsstruktur der Verteilgebiete. Stellt sich nachträglich heraus, daß Format und Gewicht, die Verteilart, das Verteilgebiet oder die Aufgabenstellung von der ursprünglichen Vereinbarung abweichen, so ist die Verteilfirma berechtigt, die Durchführung des Auftrages von der Vereinbarung eines neuen, höheren Preises abhängig zu machen. Sendungen, die über Briefkästen zur Verteilung gelangen, müssen Briefkastenformat aufweisen. Für die Verteilung von Warenproben, Katalogen und sperrigen Objekten gelten besondere Vereinbarungen. Sperrige Sendungen erhalten in der Regel einen Preisaufschlag von 5-20 %.

Bereitstellung

1. Wenn nicht anders vereinbart, sind die zu verteilenden Sendungen rechtzeitig bis spätestens 3 Werktage vor Verteilbeginn an die Anschrift/-en der Verteilfirma frei Haus anzuliefern. Jedes Werbematerial ist uns zahlenmäßig in gleichen Abpackeinheiten gebündelt, in Fünfziger-Schritten bis max. 500 Ex. oder vereinbarten Sondermengen verschnürt, verschweißt, auf Paletten anzuliefern. Erfolgt dies nicht, kann keine Gewähr für eine ordnungsgemäße Verteilung übernommen werden. Entstehende manuelle Konfektionierungskosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. Bei Werbematerial mit Unterscheidungsmerkmalen, wie z.B. Wechselseiten, verschiedene Beilagen u. Adressen oder Unterausgaben, sind die Pakete von außen gut lesbar u. sichtbar zu kennzeichnen, damit eine Verwechslungsgefahr ausgeschlossen ist. Aus diesem Grunde haben Sortierungen auf den einzelnen Paletten so zu erfolgen, daß nicht unterschiedliche, sondern nur gleiche Arten zusammengepackt
werden. Andernfalls sind diese z.B. durch Trennpappen, Markierungen deutlich zu machen. Ebenso ist die Einzel- und Gesamtstückzahl aufzuführen. Eine Haftung auf Ordnungsmäßigkeit übernehmen wir nicht.
2. Die Verteilfirma haftet für die sorgsame Lagerung und Behandlung der Sendungen in Ihren Räumen. Übersteigt das Materialvolumen eines Auftrages unsere Lagerkapazität, so ist auf ein Lagerhaus in der Nähe auszuweichen. Die anfallenden Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. Bei längerer Lagerung als 8 Werktagen berechnen wir dem Auftraggeber pro Tag und Palette 1,50 EUR.
3. Aufwendungen für Wartezeiten und Folgekosten durch Neudisponierungen, die durch verspätete Anlieferung (auch Teillieferung) und Übernahme oder andere vom Auftraggeber zu vertretende Gründe entstehen, gehen als Auftragserfüllung zu Lasten des Auftraggebers.

Verteilart

1. Die Verteilung erfolgt ausschließlich an Haushalte durch Einstecken der Exemplare in Briefkästen. Grundsätzlich gilt: 1 Exemplar pro Briefkasten. Ausnahme: Vom Auftraggeber wird schriftlich eine andere Ausdeckungsquote gewünscht.
2. Sollten in einem Haus mit mehr als 3 Haushalten keine einzelnen Briefkästen vorhanden sein, sondern lediglich ein Sammelbriefkasten für das ganze Haus, so wird nur 1 Exemplar eingesteckt. Es sei denn, es existiert ein Hinweis auf andere Stückzahlen. In Hochhäusern, in denen ein BK-Einwurf nicht erlaubt ist, kann auch eine mit der Hausverwaltung abgestimmte Menge an einem vereinbarten Platz abgelegt werden.
3. Ist ein Haus mit Innenbriefkästen verschlossen und wird auch nach wiederholtem Klingeln nicht geöffnet, so wird dieses Haus nicht bedient.
4. Werbeexemplare werden ausschließlich an private Haushalte verteilt.
5. Auf mit einem Einwurfverbot (sichtbarer Aufkleber) versehene Briefkästen wird streng geachtet. Verteilmaterial, das trotz Werbeverboten in diese Briefkästen gelangen soll, bspw. Zeitungen, amtliche Mitteilungen oä., muß im Auftrag besonders ausgewiesen sein.
6. Beliefert werden ausschließlich zusammenhängende Wohngebiete. Von der Verteilung ausgenommen sind: Gewerbebetriebe, Büros, Heime, Kaufhäuser, Ausländer- und Feriensiedlungen, Kasernen, Krankenhäuser, ebenso Häuser auf Betriebsgeländen sowie außerhalb zusammenhängender Wohngebiete. Ortschaften mit
weniger als 20 Haushalten werden nicht mit Werbematerial versorgt. Diese können auf besonderen Auftrag durch Postversand oder andere Varianten gegen Kostenerstattung versorgt werden.
7. Eine Nachverteilung in einzelnen Zustellbezirken innerhalb 3 Tagen gilt noch als termingerechte Ausführung.

Beanstandungen / Haftung

1. Evtl. Beanstandungen über nicht vertragsgerechte Ausführung einer Verteilung können nur innerhalb 3 Tagen nach ihrer Entstehung berücksichtigt werden. Reklamationen werden nur schriftlich anerkannt, wenn sie Tag, Ort, Straße und Haus-Nr. sowie den Namen des Reklamanten und die genauen Umstände enthalten.
2. Beanstandungen werden unverzüglich geprüft, und anschließend hierzu Stellung genommen. Sie können nur maximal bis zum nächsten Zustelltermin berücksichtigt werden, weil danach eine Überprüfung unmöglich wird.
3. Stellt sich eine vom Auftraggeber veranlaßte zusätzliche Überprüfung der Verteilleistung als unbegründet heraus, können die hierfür entstandenen Kosten dem Auftraggeber berechnet werden.
4. Als ordnungsgemäße Zustellung in einem Verteilbezirk gilt eine Quote von 90 % der erreichbaren Haushalte. Der Nachweis von einzelnen oder mehreren Anschriften, die sich jedoch in verschiedenen Verteilbezirken befinden, berechtigt nicht zum Abzug an der Rechnung. Eine Straße gilt als beliefert, wenn die überwiegende Anzahl der Häuser beliefert wurde.
5. Bei begründeten Beanstandungen aus eigenem Verschulden ist dem Verteilunternehmen die Möglichkeit der Nachbesserung einzuräumen, wenn eine Nachverteilung durch Fristablauf der Werbung nicht unsinnig ist. Falls nachweisbar mindestens 10% der Gesamtauflage eines Auftrages in einem Verteilbezirk nicht zugestellt wurde, leistet die Verteilfirma angemessenen Schadenersatz im gleichprozentigen Verhältnis zur Fehlleistung. Die Stückzahl des von der Beanstandung betroffenen einzelnen Verteilbezirkes wird gutgeschrieben. Dasselbe gilt bei Haushaltsbefragungen, wenn nachweislich mehr als 10% der angestrebten Abdeckungsquote nicht erreicht wurden. Darüber hinausgehende Regreßansprüche werden ausgeschlossen. Begründete Beanstandungen bedeuten eine nachweisbare nur teilweise bzw. Nicht-Verteilung ganzer Straßenzüge oder Verteilbezirks-Teile.
6. Beanstandungen einer Teilleistung berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Leistung.
7. Die Haftung der Verteilfirma ist auf grob fahrlässige bzw. vorsätzliche Pflichtverletzung beschränkt. Eine Haftung für Mängel und Folgeschäden wird ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz beruhen.
8. Etwaige Überdrucke (,zumeist nicht auf den Lieferscheinen aufgeführt,) kommen nur dann mit zur Verteilung, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Überdrucke und eventuelle Reste von Werbesendungen werden durch die Verteilfirmen bis zu 2 Wochen nach einer Teil- oder Gesamtverteilung aufbewahrt. Nach Ablauf dieser Frist werden diese Exemplare als Makulatur behandelt. Eine weitere Lagerpflicht
besteht für die Verteilfirma nicht.
9. Der Auftraggeber haftet für die Art und den Inhalt des Verteilauftrages, insbesondere für den textlichen Inhalt von Drucksachen sowie für die Substanz der Warenproben. Eine Haftung der Verteilfirma wird ausgeschlossen. Die Verteilfirma ist berechtigt, die Verteilung von Prospekten oder anderen Sendungen wegen Beanstandungen des Inhalts oder der Form aus technischer Sicht heraus abzulehnen. Insbesondere bei religiösen, politischen oder pornografischen Inhalten. Dies kann auch im Rahmen eines Gesamtauftrages für Teilverteilungen geschehen. Bei erstmaliger Kenntnis von Inhalt bzw. Umfang kann das Verteilunternehmen auch nach Auftragsannahme die Zustellung unverzüglich ablehnen. Dann ist der Auftraggeber verpflichtet die Ware innerhalb 3 Werktagen abzuholen. Verteilaufträge hinsichtlich Sendungen, die gegen bestehende Gesetze verstoßen, werden nicht ausgeführt.
10. Die Verteilfirma haftet nicht für den Werbeerfolg.
11. Die Verteilfirma ist ermächtigt, erforderlichenfalls Subunternehmer zur Durchführung
eines Verteilauftrages einzusetzen. Die Haftung für die Verteilfirma bleibt in diesem Falle bestehen.
12. Bei höherer Gewalt, Streiks, unverschuldeten Verzögerungen, z.B. bei Betriebsstörungen
gleich welcher Art, haftet die Verteilfirma nicht. Dies gilt auch für Arbeitskämpfe in Drittbetrieben. Desweiteren entfällt die Haftung für die Minderung des Verteilgutes bei Schäden durch Brand, Bruch oder Versand. Ebenso für Schäden, die durch Witterungseinflüsse oder durch Dritte verursacht werden.

Rechnungslegung

1. Die Rechnungslegung erfolgt nach Abschluß der Aktion als Gesamtrechnung oder wahlweise als wöchentliche Teilrechnung. Falls der Auftraggeber nicht zur Vorauszahlung verpflichtet ist, wird die Bezahlung mit erfolgtem Vertrieb sofort fällig, ohne Abzug von Skonto etc. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden 8% Zinsen über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank sowie Einzugskosten berechnet. Unberührt davon bleibt der Nachweis höherer Verzugsschäden. Die weitere Ausführung von laufenden Aufträgen kann durch die Verteilfirma bis zur Bezahlung zurückgestellt und für die noch verbleibende restliche Ausführung des Auftrages Vorauskasse oder Sicherheiten verlangt werden. Ansonsten wird Schadenersatz fällig.
2. Die Aufrechnung oder Zurückhaltung der Zahlung wegen ggf. bestehender Gegenansprüche des Auftraggebers aus früheren Aufträgen ist mit Ausnahme unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Forderungen ausgeschlossen.

Kündigungsfristen

Verträge über regelmäßig wiederkehrende Leistungen können nur mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende gekündigt werden.

Schlußbestimmungen

1. Eventuelle Änderungen eines Auftrages bedürfen ausdrücklich der Schriftform. Nebenabreden haben keine Gültigkeit.
2. Verwenden Auftraggeber und Auftragnehmer widersprechende Geschäftsbedingungen, so haben die Geschäftsbedingungen der umseitig benannten Verteilfirma Vorrang und gelten ausschließlich. Sie haben auch dann verbindliche Gültigkeit, wenn, gleich aus welchen Gründen für die von uns ausgeführten oder auszuführenden Aufträge keine Auftragsbestätigung vorliegt.
3. Sind einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Sie werden durch wirtschaftlich nahekommende, sinnvolle Bestimmungen ersetzt.
4. Eine Übertragung von Rechten und Pflichten des Auftraggebers aus dem mit uns geschlossenen Vertrag bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Zustimmung
5. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Firmensitz der umseitig benannten Verteilfirma.

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Zum Kontaktformular
Schreiben Sie uns unverbindlich eine E-Mail über unser Kontaktformular.
Gern erreichen Sie uns auch telefonisch unter 03641 – 34 92 80

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